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Asbestgerätefachkundiger TRGS 519 Nr. 2.16 zum Umgang mit Maschinen und Geräten.
Betriebe, die Tätigkeiten mit schwach gebundenen Asbestprodukten durchführen, müssen über eine fachkundige Person verfügen, die die sicherheitstechnischen Einrichtungen regelmäßig auf ihren betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand überprüft. Dieser Fachkundelehrgang ist ebenfalls Grundlage bei der Antragstellung einer Zulassung als Fachbetrieb nach Gefahrstoffverordnung, Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 für den großen Umfang schwach gebundenen Asbestprodukten.
Unsere Vorteile für Sie:
- Bundesweit gültig
- Fachkundelehrgang mit Bescheinigung
- Behördlich beim Regierungspräsidium Tübingen anerkannt

- Praxisnahe Lehrgänge
Voraussetzung: Sachkundenachweis TRGS 519 Anlage 3
Zielgruppe:
Für Fach- und Führungskräfte der Gewerke Abbruch, Zimmereien, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Hoch- und Tiefbau, Gerüstbau, Gebäudetrocknung, Dachdeckerei, Bodenleger, Elekroinstallateur, Fensterbauer, Ofenbauer, Metallbauer, Sanierungsbetriebe, Trockenbau, Architekten, Planungsbüros und Ingenieurbüros.