TRGS 521 (2026): Neue Anforderungen im Umgang mit alter Mineralwolle

TRGS 521 (2026): Neue Anforderungen im Umgang mit alter Mineralwolle

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Hintergrund

Die Bau- und Sanierungsbranche in Deutschland steht vor wichtigen regulatorischen Änderungen: Mit der überarbeiteten TRGS 521 werden die Sicherheitsanforderungen beim Umgang mit alter Mineralwolle deutlich verschärft.

Die finale Fassung der Regel liegt seit November 2025 vor und ist seit Anfang 2026 verbindlich anzuwenden. Ziel der Neuregelung ist es, bestehende Sicherheitslücken zu schließen und den Umgang mit mineralischen Fasern an den aktuellen Stand der Gefahrstoffverordnung anzupassen. Im Fokus steht insbesondere der Schutz von Beschäftigten vor biobeständigen Fasern, die als potenziell krebserregend eingestuft werden.

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Zentrale Änderungen im Überblick

Verschärfte Gefährdungsbeurteilung

Ein wesentlicher Bestandteil der neuen TRGS 521 ist die deutlich strengere Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung. Pauschale Annahmen über verbaute Dämmstoffe sind künftig nicht mehr zulässig. Stattdessen gilt konsequent das „Safety-First“-Prinzip.

Priorität für technische Schutzmaßnahmen
Die Vermeidung von Faserfreisetzung hat oberste Priorität. Technische Maßnahmen – wie staubbindende Verfahren oder der Einsatz von Industriestaubsaugern direkt an der Entstehungsstelle – sind vorrangig gegenüber persönlicher Schutzausrüstung einzusetzen.

Verpflichtende Materialanalysen
Ist das Einbaujahr der Dämmstoffe nicht eindeutig nachweisbar, sind verpflichtend Materialproben zu entnehmen und zu analysieren. Standardisierte Vorgehensweisen ohne vorherige Prüfung sind nicht mehr ausreichend.

Erweiterte Dokumentationspflichten
Unternehmen sind verpflichtet, ein vollständiges Expositionsverzeichnis zu führen. Darin ist nachvollziehbar zu dokumentieren, welche Beschäftigten wann und in welchem Umfang gegenüber Faserbelastungen exponiert waren.

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Verpflichtende Fachkunde

Verantwortliche Personen – insbesondere Bauleiter und Aufsichtführende – müssen künftig über einen verbindlichen Fachkundenachweis verfügen. Ohne entsprechende Qualifikation ist die Leitung entsprechender Arbeiten nicht mehr zulässig.

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Begriffsanpassung in der Regel

Zuge der Überarbeitung wurde auch die Terminologie präzisiert:
Der bisher verwendete Begriff „Sanierungsarbeiten“ wurde gestrichen und durch den weiter gefassten
Begriff „Tätigkeiten“ ersetzt.

Damit wird der Anwendungsbereich klar erweitert und umfasst nun sämtliche Arbeiten im Umgang mit alter Mineralwolle – unabhängig von ihrer Einordnung.

Strengere Vorgaben für Rückbau und Entsorgung

Die Anforderungen an den praktischen Umgang mit alter Mineralwolle wurden ebenfalls deutlich konkretisiert:

Staubarme Demontageverfahren werden zum verbindlichen Standard

Materialien sind unmittelbar staubdicht zu verpacken

Kennzeichnung, Transport und Entsorgung unterliegen klar definierten Vorgaben

Auswirkungen auf Sanierung und Abbruch

Die Neuregelung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Baupraxis – insbesondere im Bereich der Sanierung und energetischen Modernisierung:

Die bisher bestehende Grauzone bei Gebäuden aus den Jahren 1996 bis 2000 entfällt

Liegt kein eindeutiger Produktnachweis für vor Juni 2000 verbaute Dämmstoffe vor, greifen automatisch die verschärften Schutzmaßnahmen

Praxisrelevant: Im Zweifel ist stets vom höheren Gefährdungspotenzial auszugehen.

 

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen frühzeitig handeln:

Sicherstellung der erforderlichen Fachkunde und Schulungen

Überarbeitung bestehender Gefährdungsbeurteilungen

Priorisierung technischer Schutzmaßnahmen

Anpassung und Erweiterung der Dokumentationsprozesse

Fazit

Die überarbeitete TRGS 521 sorgt für ein deutlich höheres Schutzniveau und schafft gleichzeitig mehr Klarheit in der praktischen Anwendung. Für Unternehmen bedeutet dies jedoch auch einen erhöhten organisatorischen und technischen Aufwand. Eine frühzeitige Anpassung der internen Prozesse ist entscheidend, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Arbeitsabläufe effizient zu gestalten.

 

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Termine / Folgende Kurse:

Sachkundelehrgang TRGS 519 Anlage 4 C - Kleiner Asbestschein

Sachkundelehrgang TRGS 519 Anlage 3 mit TRGS 521 KMF - Großer Asbestschein

Sachkundelehrgang TRGS 519 Anlage 3 mit TRGS 521 KMF mit Asbestgerätefachkunde - Großer Asbestschein

Fachkundelehrgang Asbestgerätefachkundiger TRGS 519

Fortbildungslehrgang TRGS 519 Anlage 5 nach Anlage 3-Online-Live-Seminar

Fortbildungslehrgang TRGS 519 Anlage 5 nach Anlage 4-Online-Live-Seminar

Fachkundelehrgang TRGS 521 Umgang mit mineralischen Dämmstoffen KMF-Online Live-Seminar

Fachkunde TRGS 524 Anl. 2 B - Online Live-Seminar

Sachkundelehrgang DGUV Regel 101-004 Anlage 6 B und Fachkunde TRGS 524 (vormals BGR 128 6B)

 

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